Unsere Prüfhelden prüfen ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

Abgestimmt nach Ihren Anforderungen

  • individuell für Sie entwickelte flexible Prüfprozesse
  • unsere Teammanager koordinieren vor Ort und sind Ihre ersten Ansprechpartner
  • Qualität gilt vor Quantität – unsere Prüfhelden sind nach TRBS 1203 befähigte Elektrofachkräfte und werden regelmäßig geschult
  • Prüfprotokolle nach DGUV V3, DIN VDE 0100-600 und VDE 0105-100
  • rechtssichere Dokumentation und optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich
Schutz

Der Optimale Schutz von Mitarbeitern, Sachwerten und Betriebsabläufen

Befähigte Person

Elektrische Anlagen, die Teil der Gebäudeinfrastruktur sind, werden von den Geltungsbereichen der DGUV Vorschrift 3 oder 4 sowie der Arbeitsstättenverordnung erfasst.

Die mit der Prüfung von elektrischen Anlagen beauftragten Personen müssen die Anforderungen nach § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 oder 4 an eine Elektrofachkraft erfüllen.

Sind elektrische Betriebsmittel dem Anwendungsbereich der BetrSichV zuzuordnen, müssen diese durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden.

Die Prüfperson muss über

  • eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung
  • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der durchzuführenden Prüfungen sowie
  • aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen verfügen.

Darüber hinaus können sich weitergehende Anforderungen ergeben, z. B. für Prüfsachverständige nach Baurecht für die Prüfung von elektrischen Anlagen in Versammlungsstätten oder VdS anerkannte Sachverständige für das Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS-Richtlinien.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die vorgenannten Anforderungen an Prüfpersonen, um die nachfolgend beschriebenen Prüfungen eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen unterstützen.

Die Prüfperson trägt die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung. Sie legt die Art und den Umfang der Prüfung fest und trifft die Auswahl der geeigneten Mess- und Prüfgeräte.

Unsere Prüfhelden erfüllen in vollem Umfang die erforderlichen Qualifikationen. Sie erhalten als Nachweis alle erforderlichen Schulungsnachweise. Nur so kommen Sie Ihrer Auswahlverantwortung nach und sind rechtssicher.

Prüfablauf

  • Vorbereitung der Prüfung
  • Besichtigung
  • Messung
  • Erproben
  • Dokumentation
  • Auswertung
  • Inventarisierung

Die Durchführung der Prüfung ortsfester elektrischer Anlage ist durch die DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 geregelt. Eine elektrische Anlage im Sinne der DGUV ist der Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, z.B. die elektrische Gebäudeinstallation.

Wir prüfen nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

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