Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2871 durch unsere VdS  anerkannten Sachverständige

Wir führen für Sie die vom Versicherer geforderten Prüfungen an elektrischen Anlagen gemäß Klausel SK 3602 durch.

Bei der Prüfung nach VdS–Richtlinie stehen Sachschutz und Brandschutz im Vordergrund.

Mängel als Brandverursacher

Nahezu jeder Feuerversicherer beruft sich auf die Klausel 3602 (Feuerschutzklausel). Diese legt fest, dass elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen von anerkannten Sachverständigen gemäß der Vds-Richtlinie 2871 zu prüfen sind.

Die Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung ist wichtig, um technische Mängel der Anlage frühzeitig zu erkennen. So können Sie die erkannten Schwachpunkte frühzeitig beseitigen, bevor Schäden entstehen.

Machen Sie es sich einfach

Ihre Vorteile mit VdS anerkannten Sachverständigen

Effizienz optimieren, Risiko und Aufwand minimieren, Sicherheit garantieren. Vertrauen Sie unseren VdS-anerkannten Sachverständigen – dem wichtigsten Qualitätsnachweis.

  • Leistungsfähigkeit von Experten in Theorie und Praxis im Vergleich zu Europas Nr. 1 in Sachen Unternehmenssicherheit – von der Ausstattung bis zur Ausführung.
  • Die im Markt als „Expertenbibel“ bekannten VdS 2871-Richtlinien bieten genaue Vorgaben für die Durchführung der Prüfung – und werden bei neuen potenziellen Risiken direkt aktualisiert. Ihr Vorteil: umfassender Schutz vor Haftungsrisiken und Pflichtverletzungen.
  • Hunderte Risikoanalytiker in den Unternehmen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) finden neue Gefahrenquellen – über die VdS-akkreditierte Fachleute schnell informiert sind – inklusive Schadensverhütungsberatung.
  • Unsere Experten sind immer zu 100 % unabhängig – eine weitere wichtige Garantie.
  • Training, Zertifizierung und Support vereinen unsere ganze Erfahrung aus über 110 Jahren Schadenverhütungsarbeit.

Unterschiede bei der Prüfung nach DGUV (gem. DIN VDE) und Versicherungsklausel

Gesetzliche Unfallversicherungsvorschriften 3

  • Ausschließlicher Zweck: Personenschutz (z. B. Vermeidung von Stromschlägen)
  • Verpflichtung nach § 15 Sozialgesetzbuch VII
  • relativ lange Prüfzyklen von 4 Jahren, geprüft durch eine Elektrofachkraft (kann auch Anlagenerrichter sein)

Gebäude(Sach)versicherungsklausel (SK) 3602

  • Schwerpunkt: Objekt- und Brandschutz – Sicherung der Zukunft Ihres Unternehmens unter anderem durch Berücksichtigung baulicher Aspekte
  • kann im Versicherungsvertrag verlangt werden
  • Prüfzyklen alle 1-2 Jahre, nur durch ausgewiesene, 100 % unabhängige und VdS-anerkannte Sachverständige mit Sonderprüfungen für diese wichtige Aufgabe
  • exakte Prüfvorgaben und Betreuung inkl. aktueller Schadensverhütungsmaßnahmen auf Basis der Branderfahrung des Versicherers
  • immer inklusive wichtiger thermografischer Untersuchungen
  • Inspektion von Verteilern von Elektroanlagen, Maschinen, Alarmanlagen etc.
  • Auswertung von Brandschutzmessergebnissen

Kurzum: Die Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen ist die einzige, die den Objekt- und Brandschutz in den Mittelpunkt stellt.

Warum legen die Versicherer darauf so viel Wert?

Denn sie zahlen allein in Deutschland jährlich 2 Milliarden Euro für Brandschäden – und trotz dieser enormen Hilfen werden immer noch 74 % der betroffenen Unternehmen in die Insolvenz gezwungen, weil selbst die besten Kunden gehen müssen, wenn die Brände vernichtet sind.

Kosten und Aufwand sparen:

Unsere VdS-anerkannte Sachverständige bieten Kombi-Prüfungen aus einer Hand an, wobei die SV-Prüfung die wesentlich komplexeren DGUV- / DIN VDE -Prüfung o.ä. ergänzt.

Unsere VdS-anerkannten Sachverständige verfügen über …

  • ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
  • ein Hohes Maß an Erfahrung auf dem Gebiet der elektrischen Sicherheit
  • eine Leidenschaft für ihre Tätigkeit
  • Kompetenzen und Erfahrungen in allen Branchen